|
|
|
||||
6.0 TURNIERE UND MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE
|
||||
6.0 TURNIERE UND MANNSCHAFTSWETTKÄMPFE (1) Turniere und Mannschaftswettkämpfe bei denen a) 2 Schiedsrichter zur Verfügung stehen , ist der „Aufsetzer“ für die richtige Durchführung und Wertung des Match/Spiels verantwortlich. Im Zweifelsfall ist der „Schreiber“ zu Rate zu ziehen. b) 1 Schiedsrichter zur Verfügung steht, übernimmt er immer die Funktion des Aufsetzers. Die Spieler sind für das Notieren der Punkte selbst verantwortlich. c) kein Schiedsrichter zur Verfügung steht, sind die Spieler “ für die richtige Durchführung und Wertung selbst verantwortlich. (2) Schiedsrichterentscheidungen sind bindend. Entscheidungen unterstehen der Turnier- und Wettkampfleitung. (3) Legt ein Spieler gegen eine Schiedsrichterentscheidung Protest ein, so ist durch den Schiedsrichter bei Bedarf die Turnier- und Wettkampfleitung zur sofortigen Entscheidung hinzuzuziehen. (4) Turnier- und Wettkampfleitungen sind vor Spielbeginn bekanntzugeben. |
||||
Alle
Daten auf www.billardregeln.de genießen urheberrechtlichen Schutz.
Alle zitierten Schutzmarken, Warenzeichen, Produkt- und Firmennamen bzw.
-logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Impressum & Haftungsausschluss |