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6.2 INKRAFTTRETEN UND AUSSERKRAFTSETZUNG
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Jede Übertretung der vorliegenden Regeln wird entsprechend den Satzungen und Ordnungen behandelt.
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6.2 Inkrafttreten und Außerkraftsetzung (1) Das vorliegende Reglement wurde vom Präsidium der Deutschen Billard-Union auf der Grundlage der in Kraft befindlichen Satzungen und Ordnungen erlassen. (2) Die Landesverbände haben es bei allen Meisterschaften anzuwenden, die für eine Qualifikation auf nationaler Ebene maßgeblich sind.
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