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5.4 UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE SPIELLEITUNG
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5.0 DIE SPIELLEITUNG5.1 DER SCHIEDSRICHTER(1) Der Schiedsrichter
(2) Der Schiedsrichter darf nicht
(3) Hat der Schiedsrichter einen Vorfall nicht bemerkt, so kann er die Aussagen des Markers oder Angehöriger der Spielleitung oder der Zuschauer, die die beste Sicht haben, zur Unterstützung seiner Entscheidung heranziehen.
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5.2 DER MARKERDer Marker soll den Spielstand auf der Anzeigetafel einstellen und dem Schiedsrichter bei der Ausführung seines Amtes behilflich sein. Er soll auch, wenn dies notwendig ist, das Protokoll führen.
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5.3 DER PROTOKOLLFÜHRERDer Protokollführer soll während des gesamten Matches eine Eintragung für jeden Stoß, für jedes Foul und über die erzielten Punkte machen. Er soll auch die Höhe der gespielten Breaks notieren.
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5.4 UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE SPIELLEITUNG(1) Auf Bitte des Spielers soll der Schiedsrichter oder der Marker eine Lichtquelle, die den Spieler behindert, wegbewegen und weghalten. (2) Es ist dem Schiedsrichter und dem Marker erlaubt, behinderten Spielern den Umständen entsprechend zu Hilfe zu kommen.
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