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5.0 DIE SPIELLEITUNG

5.1 DER SCHIEDSRICHTER

5.2 DER MARKER

5.3 DER PROTOKOLLFÜHRER

5.4 UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE SPIELLEITUNG

 

 
 

5.0 DIE SPIELLEITUNG

5.1 DER SCHIEDSRICHTER

(1) Der Schiedsrichter

a) ist der alleinige Richter über faires und unfaires Spiel.
b) hat die Freiheit, im Interesse eines fairen Spielverlaufs Entscheidungen in Situationen, die in den Regeln nicht ausreichend geklärt sind, zu treffen.
c) ist für die einwandfreie Durchführung des Spiels unter diesen Regeln verantwortlich.
d) schreitet bei jedem Regelverstoß ein.
e) nennt einem Spieler auf dessen Anfrage die Farbe eines Balles.
f) reinigt, nach angemessener Aufforderung durch einen Spieler, einen Ball.

(2) Der Schiedsrichter darf nicht

a) auf Fragen antworten, die in den Regeln nicht vorgesehen sind.
b) darauf aufmerksam machen, dass ein Spieler gerade dabei ist, ein Foul zu begehen.
c) das Spiel betreffende Ratschläge oder Meinungen äußern.
d) Fragen beantworten, die die Punktdifferenz der Spielstände betrifft.

(3) Hat der Schiedsrichter einen Vorfall nicht bemerkt, so kann er die Aussagen des Markers oder Angehöriger der Spielleitung oder der Zuschauer, die die beste Sicht haben, zur Unterstützung seiner Entscheidung heranziehen.

 

 
 

5.2 DER MARKER

Der Marker soll den Spielstand auf der Anzeigetafel einstellen und dem Schiedsrichter bei der Ausführung seines Amtes behilflich sein. Er soll auch, wenn dies notwendig ist, das Protokoll führen.

 

 
 

5.3 DER PROTOKOLLFÜHRER

Der Protokollführer soll während des gesamten Matches eine Eintragung für jeden Stoß, für jedes Foul und über die erzielten Punkte machen. Er soll auch die Höhe der gespielten Breaks notieren.

 

 
 

5.4 UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE SPIELLEITUNG

(1) Auf Bitte des Spielers soll der Schiedsrichter oder der Marker eine Lichtquelle, die den Spieler behindert, wegbewegen und weghalten.

(2) Es ist dem Schiedsrichter und dem Marker erlaubt, behinderten Spielern den Umständen entsprechend zu Hilfe zu kommen.


 
     
     
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